28. Oktober 2006 | Arbeit

Nachhaltiges Arbeiten braucht neue Gesellschaftsverträge

von Adelheid Biesecker und Uta v. Winterfeld.


Die Herausforderung der Nachhaltigkeit erfordert einen Perspektivenwechsel beim Thema „Arbeit“. Welche neue Form von Arbeit braucht eine zukunftsfähige Gesellschaft?

Lesezeit 15 Minuten

Die klassische Ökonomik kennt drei Produktionsfaktoren: Den Boden (in dieser Form nur wird die Natur berücksichtigt), die Arbeit und das Kapital. In der neoklassischen Ökonomik schrumpft diese Anzahl, da Boden in Kapital aufgeht. Die Produktivität der Natur erscheint jetzt als Produktivität des Kapitals (vgl. Biesecker/Hofmeister 2006, S.123). Im Verlauf der Geschichte war zunächst der Boden (das Land, die Natur) zentraler Produktionsfaktor. In agrarischen Gesellschaften war die Arbeit eng mit dem Land und seiner Bewirtschaftung verbunden, teils als freie Arbeit auf dem eigenen oder gemeinschaftlichen Land, teils feudal geduckt unter der Herrschaft der Landbesitzenden. Mit der Industrialisierung verschob sich die Perspektive und richtete sich auf die Form der Arbeit als Lohnarbeit, die Waren für den Markt produziert. Die heutige Krisensituation erscheint in Bezug auf Produktionsfaktoren so, als würde nach dem Boden nun auch die Arbeit als Produktionsfaktor in den Hintergrund treten. Übrig bleibt das Kapital, stets mit sich selbst und seiner Vermehrung befasst. Konzepte zur Überwindung der Arbeitslosigkeit tragen dem nicht Rechnung. Sie setzen weiterhin auf Wachstum, das doch letztlich wieder zur Vollbeschäftigung führen müsse, vor allem, wenn das Lohnniveau sinkt. Alternativen sehen wir darin, dass die Vergesellschaftung der und durch Arbeit anders konzipiert wird: wenn Arbeit nicht nur in der Form der Lohnarbeit gesellschaftlich anerkannt und bewertet wird, sondern wenn „das Ganze der Arbeit“, Arbeit einschließlich der sorgenden Tätigkeiten, in den Blick genommen und in diese Anerkennung und Bewertung einbezogen wird. Das ermöglicht auch einen neuen Blick auf das gesellschaftliche Verhältnis zur ökologischen Natur Erst durch diese Erweiterung des gesellschaftlichen Arbeitskonzepts, so lautet unsere These, lässt sich nachhaltiges Arbeiten gestalten – Arbeiten, durch welches im tätigen Prozess des Gestaltens der Erhalt der produktiven und generativen Grundlagen der Gesellschaft und ihrer Natur immer mit bedacht wird. Diese Erweiterung rüttelt jedoch an der Grundstruktur der Gesellschaft, die in Gesellschaftsverträgen festgeschrieben ist, und sie erfordert deren Neuformulierung.

Im Folgenden diskutieren wir deshalb zunächst (I) die Bestimmung von Arbeit in alten Gesellschaftsverträgen, zeigen sodann (II), wie und weshalb Arbeit auf diesen Grundlagen in die Krise geraten musste und skizzieren schließlich (III) die Struktur neuer Gesellschaftsverträge, in denen „das Ganze der Arbeit“ gesellschaftlich konzipiert wird.

I. Arbeit und alte Gesellschaftsverträge

Die klassischen Vertragstheorien arbeiten mit einem „Naturzustand“ als vertragslosem Zustand, der dem Gesellschaftsvertrag einer „bürgerlichen Gesellschaft“ vorausgeht. Bei Thomas Hobbes (1588-1679) ist dieser Naturzustand so konzipiert, dass jeder des anderen Feind ist, weil er mit seiner eigenen Selbsterhaltung befasst ist und die Güter zu deren Sicherung knapp sind. Deshalb sehen sich Menschen geneigt und genötigt, einen Vertrag zu schließen und treten ihre Selbsterhaltungs- und Selbstbestimmungsrechte an einen starken Staat (den großen „Leviathan“) ab, der ihnen umgekehrt Sicherheit und Schutz gewährt. Der historische Kontext, in dem Thomas Hobbes seine Überlegungen anstellt, ist der englische Bürgerkrieg, der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts zwischen Parlament und König ausgefochten wurde. Thomas Hobbes will verhindern, dass sich eine solche Situation wiederholt.

Das Problem liegt nun darin, dass Hobbes ein im Grunde ungeselliges Individuum, eine unsoziale Sozialfigur, konzipiert. Allgemein kann vom „bürgerlichen Individuum“ ausgesagt werden, dass es in erster Linie als eines gilt, das mit sich selbst befasst ist und befasst sein muss. Diese einzelnen, stets mit dem Ringen um knappe Güter und mit ihrer Existenzsicherung bzw. Selbsterhaltung befassten, ungeselligen Individuen befinden sich nun Thomas Hobbes zufolge in einem „Krieg aller gegen alle“, die um der Selbsterhaltung willen auf die – auch gewaltsame – Vermehrung ihrer Besitzungen aus sind und große Furcht gegeneinander hegen. Der andere wird stets als bedrohlicher Mitbewerber (Konkurrent) im Kampf um nie genug Vorhandenes angesehen. Ohne einschränkende Macht, ohne den großen „Leviathan“ wäre „ein tausendfaches Elend, Furcht, gemordet zu werden, stündliche Gefahr, ein einsames, kümmerliches, rohes und kurz dauerndes Leben“ (Hobbes 1980 [1651], S. 116).

Die hier angelegte, vertragstheoretische Konstruktion eines bürgerlichen Individuums trägt somit bereits Züge einer herrschaftlich angelegten Individualisierung, die das Individuum als im Grunde Unsoziales konzipiert und damit zugleich sozial enteignet. Als vereinzeltes steht es mit anderen Vereinzelten in Konkurrenz um knappe Güter. In der industriegesellschaftlichen Moderne spielt sich diese Konkurrenz insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, der ein Markt für Lohnarbeitskraft ist, ab. Hinzu kommt, dass im Zuge des etwa von Ulrich Beck benannten „gesellschaftlichen Individualisierungsschubes“ (Beck 1986, S. 116) Menschen aus traditionalen Klassenbedingungen und Versorgungsbezügen der Familie herausgelöst und verstärkt auf sich selbst und ihr individuelles Arbeitsmarktschicksal mit allen Risiken und Chancen und Widersprüchen verwiesen werden. Dabei werden zugleich und in der Konsequenz Systemprobleme in persönliches Versagen abgewandelt (bis hin zur Metamorphose von struktureller Arbeitslosigkeit in individuelle Schuldhaftigkeit).

Die Tendenz zu sozialer Enteignung, zu noch stärkerer Individualisierung bei gleichzeitig verschärfter Konkurrenz, ist nach wie vor virulent. Mit Blick auf den sozialen Zusammenhalt stellt sie ein gravierendes Problem dar, weil sie den „sozialen Kitt“ gefährdet und kein „Prinzip der gegenseitigen Hilfe“ [1] kennt.

Das Werk eines weiteren englischen Vertragstheoretikers, John Locke (1632-1704), ist durchaus „gefälliger“. Es ist von einem freundlicheren Menschenbild durchzogen – und Arbeit erhält eine zentrale Rolle. John Locke  gilt als der „Vater“ der liberalen Demokratie. Auch er geht in seinen „Zwei Abhandlungen über die Regierung“ (1977 [1690]) von einem der bürgerlichen Gesellschaft vorausgehenden Naturzustand aus. Verglichen mit dem tausendfachen Elend von Thomas Hobbes geht es den Menschen bei Locke recht gut, sie leben friedlich und behaglich in der Natur, die Gott allen gemeinsam zum Geschenk gemacht haben. Die Notwendigkeit und die Neigung zu einem Vertrag resultieren bei John Locke zum einen daraus, dass es mitunter doch nicht so friedlich zugeht (hier gleicht er Thomas Hobbes) und zum anderen daraus, dass Menschen erkennen, dass sie gemeinsam mehr erreichen können (hier ist das Moment der strategischen Kooperation angesprochen, nicht das der gegenseitigen Hilfe). John Locke entwirft seine Bürgerliche Gesellschaft als Eigentumsgesellschaft, als eine Gesellschaft der Privateigentümer. Wie aber entsteht Eigentum?

Im Naturzustand (also dem „vertragslosen“ Zustand, der der bürgerlichen Gesellschaft vorausgeht) von John Locke gehört alles allen gemeinsam, weil Gott die Welt den Menschen gemeinsam übertragen hat. Dann aber:

„Obwohl die Erde und alle niederen Lebewesen allen Menschen gemeinsam gehört, so hat doch jeder Mensch ein Eigentum an seiner eigenen Person. Auf diese hat niemand ein Recht als nur er allein. Die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände sind, so könnten wir sagen, im eigentlichen Sinne sein Eigentum. Was immer er also dem Zustand entrückt, den die Natur vorgesehen und in dem sie es belassen hat, hat er mit seiner Arbeit gemischt und ihm etwas eigenes hinzugefügt. Er hat es somit zu seinem Eigentum gemacht. Da er es dem gemeinsamen Zustand, in den es die Natur gesetzt hat, entzogen hat, ist ihm durch seine Arbeit etwas hinzugefügt worden, was das gemeinsame Recht der anderen Menschen ausschließt.“ (Locke 1977 [1690], S. 216 u. 217)

Und noch einmal zusammengefasst:

„So viel Land ein Mensch bepflügt, bepflanzt, bebaut, kultiviert und so viel er von dem Ertrag verwerten kann, so viel ist sein Eigentum. Durch seine Arbeit hebt er es gleichsam vom Gemeingut ab.“ (ebenda)

Eigentum entsteht also über Aneignung von Natur durch Arbeit. Damit wird zugleich aus dem Natur-Raum ein durch Arbeit angeeigneter Eigentums-Raum. Je mehr Naturraum jemand durch Arbeit anzueignen in der Lage ist, desto größer sein Eigentumsraum. Die Aneignung von Natur wird damit sozusagen zur Eigentumsverlockung. Weiter legt dann John Locke in seiner zweiten Abhandlung einen Grundstein für die kurze Zeit später von Adam Smith (1723 – 1790) ausgearbeitete Arbeitswerttheorie (vgl. Smith 1973[1776]). Für Locke ist es die Arbeit, die jedem Ding einen unterschiedlichen Wert verleiht:

„Es ist eine sehr bescheidene Schätzung, wenn man behauptet, dass die für das menschliche Leben nützlichen Erzeugnisse der Erde zu neun Zehnteln die Auswirkungen der Arbeit sind. Ja, wenn wir die Dinge richtig veranschlagen wollen, so wie sie in unseren Gebrauch kommen, und die einzelnen Kosten berechnen, die auf ihnen liegen, wenn wir weiter wissen wollen, was sie eigentlich der Natur verdanken und was der Arbeit, so werden wir sogar herausfinden, daß man in den meisten Fällen neunundneunzig Hundertstel ganz dem Konto der Arbeit zuschreiben muß.“ (ebenda, II, S. 225)

Hier lässt sich ein rasanter Wertverlust von Natur beobachten; binnen zwei Sätzen sinkt der Wert von 10% auf 1%. Der Produktionsfaktor „Natur“ verschwindet hinter dem Produktionsfaktor „Arbeit“, mit dem allein privates Eigentum erzeugt werden kann. Natur beginnt an genau dem Punkt zu verschwinden, wo John Locke anfängt, die einzelnen Kosten zu berechnen, die auf den Dingen des Gebrauchs liegen. Natur vermag also in der physischen Arbeitswerttheorie bei John Locke die Schwelle vom Gebrauch zum Tausch nicht zu überschreiten. Mit der Natur verschwinden aber zugleich auch alle jene Arbeiten, die nicht zur Besitzergreifung bzw. zum Eigentumserwerb gehören. Damit ist sowohl die Frage nach den Unterschieden zwischen Landeigentümern und Landlosen als auch die nach den Geschlechterverhältnissen aufgeworfen. Die Lektüre des Quellentextes zeigt hier: Es gibt bei John Locke mitunter Ehefrauen und Mütter, nie Töchter und Schwestern und zumeist Väter und Brüder. Aufschlussreich ist eine Passage, wo John Locke in emanzipativer Absicht klarstellen will, dass der Mensch von Natur aus frei von Unterwerfung gegenüber jeglicher Regierung sei. Er schreibt:

„Jeder Mensch wird mit einem zweifachen Recht geboren: Erstens mit einem Recht auf Freiheit für seine Person, über die kein anderer Macht hat und über die nur er selbst verfügen kann. Zweitens mit einem Recht, zusammen mit seinen Brüdern vor allen anderen Menschen den Besitz seines Vaters zu erben.“ (ebenda, II, S. 320)

Hier sind Freiheits- und Menschenrechte also als Eigentumsrechte von Brüdern bzw. als deren Erbrecht gegenüber ihren Vätern benannt [2].

Wie bei John Locke, so stellt auch bei Adam Smith, der als Begründer der modernen ökonomischen Theorie gilt, „Arbeit“ einen Kernbegriff seiner Untersuchung dar. Bei ihm ist Arbeit, deutlicher noch als bei John Locke, ausschließlich Waren produzierende Arbeit, Arbeit für den Markt, bezahlt durch Lohn – Lohnarbeit. Entsprechend eng ist der Ökonomiebegriff: Ökonomie ist ausschließlich Marktökonomie. Die sorgenden Tätigkeiten, bei Smith Tätigkeiten von Frauen in der Familie, sind zwar unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren dieser Märkte (denn sie „produzieren“ die Moral, die nötig ist, damit die Konkurrenz am Markt nicht zerstörerisch wirkt, vgl. Smith 1985[1759]), sie sind aber keine Arbeit. Der Gesellschaftsvertrag bei Smith (Smith selbst nennt es nicht so, aber im heutigen Verständnis von Gesellschaftsverträgen entwirft er einen solchen mit Warenmärkten und ihren entsprechenden Handlungsregeln als ökonomischer Kern) schließt somit Frauen als den Männern gleichwertige Gesellschaftsmitglieder aus.  Sie werden gebraucht, aber ihre Tätigkeit wird nicht bewertet.

Dasselbe geschieht mit der Natur: auch sie trägt nichts zum Wert des gesellschaftlich hergestellten Produkts bei, wird nicht  bewertet – und dennoch gebraucht.

Fazit: Das Arbeitskonzept in den alten Gesellschaftsverträgen schließt die sorgenden Arbeiten, die sozial Frauen zugeordnet werden, nicht in die gesellschaftliche Anerkennung und Bewertung ein. Dasselbe gilt für den produktiven Beitrag der Natur zum gesellschaftlichen Produkt und Prozess. Sie werden „externalisiert“. Dennoch werden beide für den gesellschaftlichen Produktionsprozess gebraucht – sie werden ohne Maß vernutzt.

Diese Externalisierung „ist so gravierend, dass im Grunde von einem Externalisierungsprinzip gesprochen werden muss. Es handelt sich also nicht um punktuelles Vergessen oder eine eher zufällige, unbeabsichtigte Nebenerscheinung bzw. einen Nebeneffekt. Sondern das Prinzip der Externalisierung wohnt dem Ganzen inne; die Eingrenzung ist auf Ausgrenzung angewiesen.“ (Biesecker/v.Winterfeld 2004, S. 32) 

II. Arbeit in der Krise

Solcherart Gesellschaftsverträge gelten mitsamt ihren Externalisierungen auch heute noch. Sie wurden für die moderne bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft entworfen, in deren Grundstrukturen wir leben. Die „Krise der Arbeit“, wie sie seit den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts immer wieder diskutiert wird, hat hier ihre Ursache.

Diese Krise wird zumeist debattiert als Krise der Erwerbsarbeit und damit einhergehender Arbeitslosigkeit. Diese lag 2005 in Deutschland im Jahresdurchschnitt mit 4.860.685 Personen bei 11,7%. Das ist gravierend. Drastisch steigende Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in privaten Haushalten und die Finanzlöcher in den öffentlichen Haushalten zeigen eine mehr und mehr prekäre Situation an.

Dennoch ist mit all dem die Krise der Arbeit überwiegend noch gar nicht erfasst. Denn seit ihrer Entstehung gehört der Erwerbsarbeit, wie die Lohnarbeit heute meist bezeichnet wird, stets ein unsichtbarer Schatten an: Es sind diejenigen Arbeiten, die Natur nicht in Privatbesitz verwandeln und deren Kosten schon John Locke entgangen sind. Es sind diejenigen Arbeiten, deren Ergebnis keine verkäuflichen Waren sind, sondern Lebensprozesse von Menschen – die sog. reproduktiven Tätigkeiten, die Adam Smith zwar würdigt, aber in seine ökonomischen Kalkulationen nicht einbezieht. Und es sind die Leistungen der ökologischen Natur, die immer wieder für die Erneuerung, die Reproduktion, der gesellschaftlich vernutzten Ressourcen sorgen. Diese als nicht produktiv oder bestenfalls als „reproduktiv“ in den alten Gesellschaftsverträgen abgespaltenen Prozesse sind aufgrund ihrer Nichtbeachtung  und der damit verbundenen Abwertung tendenziell in der Krise. Diese Krisen wurden spätestens im letzten Drittel des vergangenen Jahrhunderts real und drangen in das gesellschaftliche Bewusstsein ein – als ökologische Krise und als „Krise der Reproduktionsarbeit“  (Rodenstein et al. 1996). Letztere drückt sich u. a. aus in der gesellschaftlichen Zeitverwendung:

In einer 1994 vom Bundesministerium für Familie und Senioren und dem statistischen Bundesamt herausgegebenen Broschüre zur Zeitverwendung der Bevölkerung in Deutschland wird klargestellt: In Deutschland wird für unbezahlte Arbeit nahezu zwei Drittel mehr an Zeit aufgewandt als für bezahlte. Die unbezahlte Arbeit wird überwiegend von Frauen geleistet (sie ist sozial weiblich) und ist selbst bei Kindern deutlich geschlechtsspezifisch verteilt. Diese Arbeit befindet sich in der Krise, wenn Frauen sich anders orientieren und Männer ihren Anteil an dieser unbezahlten Arbeit nicht übernehmen, wenn Migrantinnen als Dienstmädchen in einer globalisierten Welt [3] die Haushaltsarbeit übertragen wird und wenn die Gesellschaft überdies ein immenses Nachwuchsproblem hat.

Damit nicht genug. Eine zwar nicht im unbezahlten Schatten, liegende aber gleichwohl wenig debattierte Seite der Erwerbsarbeit ist ihre Destruktivität. Arbeit ist produktiv, schöpferisch, Werte schaffend – aber sie schließt immer auch Natur-, Kultur-, Mitmenschen- und Selbstzerstörung ein. Mit jeder Arbeit wird eben nicht nur „Forstschritt“, sondern immer auch „Abfall“ hervorgebracht [4]. Dessen Bewältigung wird den  beiden abgetrennten Sphären der sozial-weiblichen Arbeit und der ökologischen Produktivität zugeschoben, wodurch deren Krisenhaftigkeit verstärkt wird.

Diese Überlegungen machen deutlich: Die „Krise der Arbeit“ ist mehr als eine Beschäftigungskrise – sie ist eine Krise der „Natur der Arbeit“, wie sie in den alten Gesellschaftsverträgen konzipiert wird: blind für die Zusammenhänge der vielfältigen produktiven Tätigkeiten und Prozesse, die für das Gelingen des gesamten gesellschaftlichen ReProduktionsprozesses i. S. des langfristigen Erhaltens der produktiven und generativen Grundlagen gebraucht werden; ausbeuterisch gegenüber den arbeitenden Menschen und der ökologischen Natur; hierarchisierend und die sorgenden Tätigkeiten und ökologischen produktiven Prozesse abspaltend und abwertend.

III. Arbeit und neue Gesellschaftsverträge

Nachhaltiges Arbeiten ist durch eine andere „Natur der Arbeit“ gekennzeichnet (vgl. Biesecker/v.Winterfeld 2005, S. 71): Diese ist geprägt durch eine bewusste Bezogenheit auf das ReProduktive und ReGenerative, durch einen sorgsamen, erhaltenden Umgang mit der menschlichen und der ökologischen Natur und durch ein Bewusstsein über das kooperative aufeinander Angewiesensein aller Tätigkeiten und ökologischen Prozesse. Solche Arbeiten können aber weder in ihrer qualitativen Ausgestaltung noch in ihrer Verteilung und Bewertung allein den Marktprozessen überlassen bleiben. Denn Märkte koordinieren die Handlungen von Privateigentümern, diese sind an Märkten die mächtigen Akteurinnen und Akteure. Neue Gesellschaftsverträge, über die ein nachhaltiges Arbeitskonzept gestaltet wird, ermächtigen dagegen diejenigen, die den Gemeinbesitz, die Natur, erhalten und kultivieren und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft beitragen. Sie betonen und ermächtigen somit vor allem die sorgenden Tätigkeiten – sorgend im Privaten (private Sorge- oder Versorgungsarbeit), sorgend in der Gesellschaft (Bürgerschaftliches Engagement und soziale Erwerbsarbeit), sorgend für die ökologische Natur  (alle Arbeitsprozesse).

Solche Gesellschaftsverträge entstehen nicht in einem großen Wurf, sondern werden durch viele kleine neue Gesellschaftsverträge geschaffen. Diese sind vielfältig sowohl bezüglich der Akteurinnen und Akteure als auch bezüglich der konkreten Prozesse, die sie regeln. Es lassen sich jedoch einige Grundelemente angeben, die für Gesellschaftsverträge für nachhaltiges Arbeiten nötig sind:

  • Gesellschaftlich wertvolle Arbeit ist nicht, wie z. B. bei John Locke, auf die Umwandlung von Gemeineigentum (die Natur) in Privateigentum reduziert. Sie ist auch nicht, wie z. B. bei Adam Smith, auf die Herstellung von Waren beschränkt. Sondern gesellschaftlich wertvoll ist Arbeit, die Gemeineigentum pflegt und es immer wieder neu herstellt bzw., im Fall der Natur, den naturalen Re-Generationsprozess pflegend begleitet. Und es ist Arbeit, die den sozialen Zusammenhalt stabilisiert.
  • Damit können weder sozial weibliche Arbeit noch ökologische Produktivität externalisiert und als unhinterfragte Existenzbedingungen der Warenproduktion instrumentalisiert werden. Vielmehr sind neue Gesellschaftsverträge inklusiv konzipiert. Politik, Ökonomie und Arbeit sind – durch solche Gesellschaftsverträge gestaltet – inklusive Konzepte. Mehr noch: Durch solch neue Gesellschaftsverträge wird das bisher Abgespaltene nicht nur einbezogen, sondern es wird zum Ausgangspunkt gesellschaftlicher Überlegungen gemacht. Neue Gesellschaftsverträge enthalten somit einen Perspektivenwechsel.
  • Arbeit wird nicht nur über (sorgende Arbeiten externalisierende) Arbeitsmärkte zu organisieren sein, sondern entlang von kommunal verankerten Aushandlungsprozessen, die „das Ganze der Arbeit“ umfassen. Arbeit wird somit in einer nachhaltig arbeitenden Gesellschaft nicht nur auf dem Markt wohnen, sondern sie braucht politische Orte wie ein (Arbeits-)Parlament oder das Rathaus. Damit ist nicht mehr das Gelingen des individuellen Arbeitsvertrages Voraussetzung für die Inklusion in die Gesellschaft, sondern die gesellschaftlich ausgehandelte qualitative Gestaltung und Verteilung der einzelnen Arbeitsarten. Alle Arbeiten, alle Arbeitenden werden in diesen Prozess einbezogen – nachhaltiges Arbeiten ist ein inklusives Arbeitskonzept.
  • In diesen Aushandlungen wird auch geklärt, welche Aufgaben erwerblich, d.h. gegen Lohn, geleistet werden und für welche Arbeiten andere Einkommensquellen nötig sind. Eine solch neue Einkommenskategorie wird dabei ein Grundeinkommen sein, das allen über den Status als Bürgerin und Bürger der Gesellschaft zusteht. Dieses bietet die Grundlage dafür, dass sich alle optional an allen gesellschaftlichen Tätigkeiten wechselnd beteiligen können – es ist ein Instrument gesellschaftlicher Inklusion. Damit gibt es in diesen neuen Gesellschaftsverträgen keine einfache Zuordnung von Arbeit zu Einkommen mehr, wie es in den alten Gesellschaftsverträgen der Fall war (und ist).
  • An diesen Aushandlungsprozessen sind alle gesellschaftlichen Gruppen beteiligt – sie stellen ein inklusives Konzept von Politik dar. Das gilt auch für die privaten Unternehmen, denn auch sie sind in einer nachhaltig arbeitenden Gesellschaft zu ökologischen und sozialen Qualitäten ihrer Prozesse und Produkte verpflichtet. Über ihren Bedarf (Subventionen, Steuerprivilegien) wird ebenso verhandelt wie über Preise, wenn z. B. Marktmacht sie derartig senkt, dass die ProduzentInnen von den Einnahmen nicht mehr das gesellschaftlich anerkannte „gute Leben“ führen können.

Diese Grundelemente neuer Gesellschaftsverträge für nachhaltiges Arbeiten begründen ein nicht abspaltendes Konzept des Politischen, des Ökonomischen, der Arbeit. Sie beinhalten ein Primat des Politischen über das Ökonomische. Und indem sich solche Grundelemente Schritt für Schritt über viele kleine neue Gesellschaftsverträge herausbilden, ändern sich auch die Arten der Arbeiten selbst. Unsere heute bekannten Kategorien – Erwerbs- oder Lohnarbeit, Sorgearbeit, Bürgerschaftliches Engagement, Eigenarbeit z. B. – passen dann nicht mehr. Daher ist die Möglichkeit, das Neue heute zu beschreiben, begrenzt. Wir würden es in das Korsett der alten, unpassenden  Begriffe zwängen und seine Besonderheiten nicht erfassen können.

Schluss

Vom Besonderen nachhaltigen Arbeitens lässt sich allerdings aussagen: Es liegt nicht darin, dass Arbeit in der Industriegesellschaft ihre alte Bedeutung zurückerlangt. Sei es als Produktionsfaktor, als Eigentumsquelle oder als Waren für den Markt produzierende Lohnarbeit. Vielmehr wäre das Besondere, dass alte Grundsätze und Rationalitätsmuster in Frage gestellt werden, damit nachhaltiges Arbeiten in die Gesellschaft einkehren kann und damit neue Gesellschaftsverträge ausgehandelt werden können. 

© Adelheid Biesecker, Bremen, und Uta v. Winterfeld, Wuppertal, 28.10.2006

———————— 

Die Autorinnen 

Prof. i.R. Dr. Adelheid BieseckerWirtschaftswissenschaftlerin. Bis Oktober 2004 Professorin für ökonomische Theorie am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der Universität Bremen. Arbeitsschwerpunkte: Mikroökonomie, Geschichte ökonomischer Theorie, Ökologische Ökonomie, Feministische Ökonomie. Ihre Vorarbeiten liegen in langjährigen Erfahrungen mit und Forschungen zur ökonomischen Theoriegeschichte und zur Mikroökonomik (hier mit Schwerpunkt auf deren Neukonzeption aus sozial-ökologischer Perspektive sowie auch die Erweiterung des Produktivitäts- und Wertschöpfungskonzepts), in der theoretischen Fundierung einer Theorie nachhaltigen Wirtschaftens mithilfe der Kategorie (Re)Produktivität sowie in der Mitarbeit in der Ausformulierung des Konzepts Vorsorgendes Wirtschaften. 

Dr. phil. Uta von Winterfeld – Studium der Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Dissertation über die Angst von Frauen (Politische Psychologie); 1993 Promotion zur Doktorin der Philosophie. Seit 1990 im Bereich der ökologischen Forschung teilzeitig erwerbstätig, bis 1993 am Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, seit 1993 am Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt und Energie. Arbeitsgebiete: Ökologie von Zeit und Rhythmus, Arbeit und Ökologie, insbes. in der Landwirtschaft, Politische Naturphilosophie und Geschlechtsverhältnis. 

————————<

Literatur

Beck, Ulrich (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Frankfurt a.M.: Suhrkamp

Biesecker, Adelheid/Hofmeister, Sabine (2006): Die Neuerfindung des Ökonomischen. Ein (re)produktionstheoretischer Beitrag zur Sozial-ökologischen Forschung. München: oekom.

Biesecker, Adelheid/ v. Winterfeld, Uta (2005): Möglichkeitsräume und neue Gesellschaftsverträge. In: politische ökologie 95. München: oekom, S. 70-72.

Biesecker, Adelheid/ v. Winterfeld, Uta (2004): Wertlos? Zur Ausgrenzung natürlicher Produktivität und weiblicher Arbeit bei John Locke und Adam Smith. Bremer Diskussionspapiere zur Institutionellen Ökonomie und Sozial-Ökonomie Nr. 58, hrsg. von Adelheid Biesecker und Wolfram Elsner. Bremen: Universität.

Hobbes, Thomas (1980 [1651]): Leviathan. Übersetzung aus dem Englischen von Jacob Peter Mayer. Philipp Reclam Jun., Stuttgart

Locke, John (1977 [1690]): Zwei Abhandlungen über die Regierung. Herausgegeben und eingeleitet von Walter Euchner. Frankfurt a.M.: Suhrkamp

Rodenstein, Marianne/Bock, Stefanie/Heeg, Susanne (1996): Reproduktionsarbeitskrise und Stadtstruktur. Zur Entwicklung von Agglomerationsräumen aus feministischer Sicht. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) (Hg.): Forschungs- und Sitzungsberichte Bd. 199: Agglomerationsräume in Deutschland. Ansichten, Einsichten, Aussichten. ARL, Hannover, S. 26-50.

Smith, Adam (1973[1776]: Eine Untersuchung über Natur und Wesen des Volkswohlstandes (Wealth of Nations), 2 Bde. Giessen: Achenbach.

Smith, Adam (1985[1759]: Theorie der ethischen Gefühle. Hamburg: Felix Meiner.

————————-

Fußnoten

[1] Ende des neunzehnten Jahrhunderts hat der russische Biologe und Anarchist Peter Kropotkin ein Werk über „Das Prinzip gegenseitiger Hilfe in der Tier- und Pflanzenwelt“ verfasst, das zugleich eine Replik auf Charles Darwins „Abstammung der Arten“ und seinen Kampf um das Überleben darstellt, aus dem der Stärkere als Sieger hervorgeht.

[2] Ausführlich hierzu siehe Carole Pateman 1988: The Sexual Contract. Stanford: Stanford University Press

[3] Siehe hierzu den Artikel von Helma Lutz 2006: Transnationale Dienstleistungen im Haushalt. Migrantinnen als Dienstmädchen in der globalisierten Welt. In: Forum Wissenschaft 3/06, S. 20-23

[4] Ausführlich siehe Willy Bierter und Uta v. Winterfeld 1998: Zukunft der Arbeit – welcher Arbeit? Berlin Basel Boston: Birkhäuser, S. 7f



Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert