Nachdem bereits im April d.J. die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen Oberst Klein abgelehnt hatte, war vom internen Disziplinarverfahren in derselben Angelegenheit auch nichts anderes zu erwarten.
Noch vor einem Jahr ließ die Bundesregierung das Wort vom „Krieg“ im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Einsatz nicht gelten. In diese Zeit fiel das Massaker von Kunduz, bei dem bis zu 142 Afghanen getötet oder verletzt wurden – die übergroße Mehrheit von ihnen Zivilpersonen, darunter zahlreiche Kinder. Wenn es kein „Krieg“ war, dann hätte die Tat nach dem Strafgesetzbuch juristisch verfolgt werden müssen.
Die Bundesanwaltschaft hat zumindest die Lebenslüge vom „Nicht-Krieg“
revidiert und ging in der Einstellungsbegründung davon aus, dass es sich in Afghanistan um einen „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ handelt. Das ist nur eine Umschreibung des Begriffs „Krieg“. In solchen bewaffneten Konflikten gelten die Regeln des Kriegsvölkerrechts (Haager Landkriegsordnung, Genfer Konventionen einschließlich der Zusatzprotokolle). Auch nach diesem Recht hätte das Kunduz-Massaker genauer untersucht werden müssen, denn gezielte Angriffe auf Zivilpersonen oder die unzulässige Inkaufnahme von Ziviltoten bei Angriffen auf militärische Ziele sind auch nach dem Kriegsrecht verboten und müssen geahndet werden.
Die Feststellung der Bundeswehr, die Vorermittlungen im Fall Kunduz hätten „keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen“ erkennen lassen, ist empörend. Die Bundeswehr tut so, als sei im Krieg alles erlaubt, als könnten sich Soldaten in bewaffneten Einsätzen gegen alle Regeln des Kriegsvölkerrechts hinweg setzen. Die Menschen in Afghanistan wissen nun: Alle Beteuerungen der NATO, mit ihrer „neuen Afghanistan-Strategie“ das Ziel zu verfolgen, die Zivilbevölkerung besser zu schützen, sind Heuchelei und Propaganda.
Die Friedensbewegung wird anlässlich des Jahrestags des Kunduz-Massakers am 4. September mit Mahnwachen und anderen öffentlichen Aktivitäten gegen den Krieg protestieren. Im Einklang mit – je nach Umfragen – 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung fordert die Friedensbewegung ein Ende der Kampfhandlungen und den sofortigen Beginn des Abzugs der Truppen aus Afghanistan. Ein entsprechender Appell der Friedensbewegung („Den Krieg in Afghanistan beenden – zivil helfen“) findet derzeit großen Anklang.