29. September 2008 | Menschenrechte

Das Recht auf Essen

von Gertrud Falk. FIAN Deutschland


Unsere Teller sind voll mit dem Essen jener, die hungern. Was läuft da schief, wenn nicht jeder, der sät, auch erntet?

Lesezeit 6 Minuten
Einsam und Hungrig (© RIKE - PIXELIO)
Einsam und Hungrig (© RIKE – PIXELIO)

 „Der stille Tsunami“ – so betitelte die Zeitschrift „Economist“ den Hunger. Eine alltägliche Katastrophe für rund 920 Millionen Menschen, die sich kaum bemerkt von der Öffentlichkeit ereignet. Außer in der Spendenwerbung wohltätiger Organisationen wird Hunger selten thematisiert. Und kaum jemand weiß, dass es ein grundlegendes Menschenrecht ist, frei von Hunger zu sein. 159 Staaten haben inzwischen den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte ratifiziert, in dessen Artikel 11 dieses grundlegende Recht formuliert ist. Seine Verankerung wurde aus der Erkenntnis abgeleitet, dass der Mensch zwar nicht vom Brot allein lebt, aber ohne Brot überhaupt nicht leben kann.

Über das grundlegende Menschenrecht, frei von Hunger zu sein, hinaus ist in dem Menschenrechtspakt das Recht auf angemessene  Nahrung festgeschrieben. Das bedeutet, dass jede Frau, jeder Mann und jedes Kind ein Recht auf Nahrung hat, die qualitativ und quantitativ ausreichend und kulturell akzeptiert ist. Den Menschenrechten des einzelnen Menschen stehen Verpflichtungen der Staaten gegenüber, die alles ihnen mögliche tun müssen, um diese Rechte zu gewährleisten. Die Realität sieht leider oft anders aus.

Wie grundlegend unser Bedürfnis nach Nahrung ist, drückt ein Sprichwort sehr deutlich aus: Erst kommt das Fressen, dann die Moral. Es ist verständlich, wenn chronisch hungrige Menschen gesellschaftliche Regeln außer Acht lassen, damit sie satt werden können. Essen ist so lebensnotwendig, dass Hungrige es sich nicht leisten können, gesellschaftlichen Regeln den Vorzug vor der eigenen Versorgung mit Lebensmitteln zu geben. Die Satten haben eine andere Strategie. Sie sorgen dafür, dass Regeln geschaffen werden, die ihnen erlauben, den Armen „die Butter vom Brot“ – beziehungsweise Reis, Mais und Hirse vom Teller zu nehmen.

Achtzig Prozent der Hungernden leben auf dem Land, also da wo Nahrungsmittel produziert werden. Ein scheinbares Paradox. Scheinbar. Denn es hungern die Kleinbauernfamilien, die kein Land haben, weil Großgrundbesitzer mehr Land beanspruchen als sie bewirtschaften können. Es hungern die Kleinbauernfamilien, die von ihrem Land vertrieben wurden, um Großprojekten wie Staudämmen, Gold- oder Uranminen Platz zu machen. Es hungern die Kleinbauernfamilien, die im Namen der „Entwicklung“ von ihrem Land vertrieben werden um exportorientiertem Anbau von Getreide, Gemüse und Obst Platz zu machen, das für die Teller Europas und Nordamerikas bestimmt ist. Es hungern die Kleinbauernfamilien, die ihre Produkte nicht mehr auf den lokalen Märkten verkaufen können, weil sie nicht mit importierter Ware aus der EU konkurrieren können, die zum Beispiel in afrikanischen Ländern zu Dumpingpreisen auf dem Markt geworfen werden.

Außer den Kleinbauern hungern auch Kleinfischer. Ihnen werden von schwimmenden Fischfabriken die Meeresgründe leer gefischt. Im Zuge der industriellen Garnelenzucht werden Mangrovenwälder abgeholzt, in denen die Fische ihre Brutstätten haben. Die Abwässer der Zuchtbecken vergiften die Küstenzonen. Und dann wundern sich die Satten, wenn die Fischer sich ein neues Tätigkeitsfeld suchen: die Piraterie.

Inzwischen nehmen die Satten den Hungernden Nahrungsmittel nicht nur weg, um unsere Teller zu füllen, sondern auch um sie als Agrartreibstoff in unsere Tanks zu füllen. Das ganze mit finanzieller Unterstützung der EU und den USA. Schätzungen zufolge hat die Agrartreibstoffproduktion einen Anteil zwischen 30 und 70 Prozent an dem sprunghaften Anstieg der Preise für Grundnahrungsmittel im Jahr 2008.

Dieser Anstieg der Preise für Grundnahrungsmittel traf vor allem die Armen in den Städten hart. Sie konnten nicht auf eigenen Nahrungsmittelanbau zurückgreifen. Lebensmittel waren zwar ausreichend vorhanden, aber die arme Stadtbevölkerung konnte sie sich nicht mehr leisten. Dies führte in den Großstädten in über 40 Ländern zu Demonstrationen und Ausschreitungen – vor den Augen der Medien, die dann auch darüber berichteten. Während die Mehrheit der Hungernden fern ab von Korrespondenten lebt und deshalb auch wenig internationale Aufmerksamkeit erhält, erfuhr die Welt diesmal vom Hunger. Um 70 Millionen Menschen erhöhte sich die Zahl der Hungernden durch diese Krise. Fast die Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland. Die Gründe für die Krise waren vielfältig: so war es in 2007 aufgrund von Dürren in Australien zu Ernteausfällen gekommen. Australien ist einer der weltweit wichtigsten Exporteure von Getreide und Milchprodukten. Augrund des Wirtschaftsaufschwungs in Indien und China hatte sich dort die Nachfrage nach Fleisch und Milchprodukten erhöht. Dies führte zu Knappheit auf den internationalen Lebensmittelmärkten. Die von der EU und den USA geförderte Produktion von Agrartreibstoffen kam dazu sowie Spekulationen mit Grundnahrungsmitteln an der Börse.

Die liberalisierten Märkte haben zugeschlagen. Denn die Entwicklungsländer haben in den letzten fünfundzwanzig Jahren auf  Druck von Weltbank und Internationalem Währungsfonds ihre Märkte auch für Lebensmittelimporte geöffnet und sind nun abhängig von Preisen auf den Weltmärkten. Produziert werden soll dort, wo es am billigsten möglich ist. Das spart gemäß neoliberaler Wirtschaftstheorie Ressourcen. Die einzelnen Staaten haben damit die Möglichkeit aus der Hand gegeben, selbst ihre Bevölkerung ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgen zu können.

Es hat sich zudem gerächt, dass viele Entwicklungsländer und ihre Geldgeber aus dem Norden in den letzten fünfzehn Jahren kaum in ländliche Entwicklung investiert haben. Obwohl die Mehrheit der Bevölkerung dieser Länder im ländlichen Raum wohnt. Denn es ist durchaus nicht so, dass überall wo Armut herrscht zu wenig Lebensmittel produziert werden. In Ländern wie Uganda, die fruchtbare Böden und ein günstiges Klima für die Landwirtschaft haben, hungern Bauern, weil ihre Produkte nicht zu den Märkten bringen können. Denn die Straßen sind schlecht und der Transport daher teuer. Experten schätzen beispielsweise, dass in Uganda jeden Tag 100.000 Liter Milch weggeschüttet werden. Denn die Bauern haben keinen Zugang zu Strom mit dessen Hilfe sie die Milch kühlen könnten. Die bis Anfang der 1990er Jahre existierenden staatlichen Vermarktungsbehörden wurden im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme der Weltbank privatisiert und ihre Nachfolgeorganisation kauft den Bauern nicht mehr alle Milch ab. Deswegen bleiben sie in der Regenzeit, wenn die Kühe genug zu fressen haben, auf einem Teil ihrer Milch sitzen. In der Trockenzeit, wenn die Kühe wenig bis keine Milch mehr geben, essen die Familien nur noch zwei statt drei Mahlzeiten am Tag. Das Menschenrecht all dieser Menschen auf angemessene Nahrung wird verletzt.

Auch in Deutschland muss inzwischen von einer strukturellen Verletzung des Rechts auf Nahrung von Kindern gesprochen werden, die von Hartz IV leben. Gemäß einer Untersuchung des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderermährung können Kinder ab sechs Jahren mit dem Hartz-IV-Anteil, der für Ernährung vorgesehen ist, nicht ausgewogen ernährt werden. Für 2,76 Euro pro Tag, die Kindern von ein bis dreizehn Jahren für Essen zur Verfügung stehen, können sie sich zwar den Bauch mit Nudeln voll schlagen, aber nicht gesund ernährt werden. Für die Vierzehn- bis Siebzehnjährigen sind 3,67 Euro täglich für Nahrungsmittel vorgesehen. Da Jugendliche einen höheren Nahrungsbedarf haben als Erwachsene, reicht auch dieser Betrag nicht aus um sie ausreichend zu ernähren. Die Bundesregierung wird dazu vor dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, der die Einhaltung dieser Rechte überprüft, Stellung nehmen müssen.

Die Menschenrechte sind unlösbar an die Würde des Menschen gekoppelt. Im Verständnis der Menschenrechte gestaltet der Mensch sein Leben aktiv. Dies bedeutet zum einen, dass Betroffene in politische Prozesse und Entscheidungen einbezogen werden müssen, die ihre Lebensumstände berühren. Zum anderen heißt das, dass Staaten – abgesehen von akuten Notsituationen – ihre Bevölkerung nicht mit Nahrungsmittelhilfe versorgen sollen, sondern sie in die Lage versetzten sollen, sich durch eigene Arbeits- oder Kaufkraft ausreichend zu ernähren. Dies kann bedeuten, dass umverteilende Agrarreformen durchgeführt werden, die den landlosen Bauernfamilien zugute kommen. Es kann auch heißen, dass ein Mindestlohn eingeführt wird, der so hoch ist, dass eine Familie davon ihre Grundbedürfnisse befriedigen kann.

Menschen sind keine Bittsteller, sondern haben Rechte gegenüber ihrem Staat. Mit dem Verweis auf die Menschenrechte können sie ihren Regierungen selbstbewusst gegenüber treten und staatliches Handeln einfordern. Einige Länder, wie zum Beispiel Südafrika, haben das Recht auf Nahrung in ihre Verfassung geschrieben. Mit Verweise darauf konnten Landlose bereits die Umverteilung  von Land einklagen. Und Staaten haben nicht nur menschenrechtliche Verpflichtungen gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung, sondern auch gegenüber Menschen in anderen Staaten, wenn ihre Politiken diese Menschen betreffen. So dürfen Entwicklungsprojekte der deutschen Regierung nicht das Recht auf Nahrung in den Zielländern verletzen.

© Cultura21, 29.9.2008

Profil: www.fian.de



Eine Antwort zu “Das Recht auf Essen”

  1. „Und dann wundern sich die Satten, wenn die Fischer sich ein neues Tätigkeitsfeld suchen: die Piraterie.“
    Dies sind keine Fischer.
    Das ist hinlänglich bekannt.
    Bitte korrigieren.

    Joe

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert