1873 entstand Zhaowen Xin Bao (Clarity News), die erste von einem Chinesen gegründete moderne Zeitung, 1918 der erste chinesische Journalistenverband. Seit 1949 wird der Markt von Partei- und Nicht-Parteizeitungen beherrscht, wobei letztere ebenfalls von staatlichen Organisationen, Behörden und Verbänden herausgegeben werden. Für die Landbevölkerung bieten Parteizeitungen größtenteils sogar die einzige Informationsquelle, was sie besonders benachteiligt und sie sich nicht wirklich eine eigene Meinung bilden können. Also hat auch innerhalb des Pressemarktes die Regierung die volle Gewalt. Das Engagement privater und damit auch ausländischer Medienunternehmen ist in China bislang verboten.
Die KPCh legte schon immer großen Wert auf die Herausgabe eigener Publikationen und entsprechende Pressearbeit, sie betreibt sogenannte Kommunikationspolitik, „geplantes und zielorientiertes Handeln zur Durchsetzung oder zur Schaffung oder Einhaltung von Normen im Bereich der Information und Kommunikation im öffentlichen oder eigenen Interesse.“ Ganz nach dem Vorbild Maos, der die Hauptfunktionen der Zeitung in Propaganda, Mobilisation, Organisation und Erziehung sah. Seiner Meinung nach soll die Presse nicht informieren und unterhalten, sondern die sozialistische Gesellschaft stärken (Wiedemeier, 2007). Da die komplette Umsetzung seiner Gedanken aber viel zu drastisch wäre, stimmt die Regierung die Bevölkerung mit Zeitschriften über Mode, Haushalt oder Computer erfolgreich friedlich.
Insgesamt gibt es auf dem chinesischen Pressemarkt mehr als 2.000 Zeitungen und 8.000 Zeitschriften Dies hört sich nach einer großen Vielfalt und reichlich Abwechslung an, jedoch wird bei politischen oder Internationalen Nachrichten der Informationsoutput durch die Parteivertreter innerhalb der Medienbetriebe und der Informationsinput von der Nachrichtenagentur Xinhua geregelt. Man sollte sich also nicht von hohen Zahlen täuschen lassen, ein Blick hinter die Fassade lohnt sich in China immer (Baumgartner, 2006).
Zensur von Zeitungen und Zeitschriften durch die Xinhua
Die Xinhua, die weltweit größte Nachrichtenagentur mit ihrem Hauptsitz in Beijing, überwacht und zensiert ganz China. Mit ihren über 8.000 Angestellten, von denen übrigens rund 80% Mitglieder der KPCh sind, sollte sie schon von Anfang an die politischen Ideologien der Kommunistischen Partei sichern.
1931 wurde die Vorgängerin der Xinhua, die Red China News Agency in Ruijin gegründet. Sechs Jahre später, 1937, wird die Red China News Agency in Xinhua News Agency umgetauft.
1937 bis 1949, während des Anti-Japan Krieges (1937 – 1945) und des Bürgerkrieges (1945 – 1949) verbreitete sich die Xinhua im ganzen Land und gründete immer mehr neue Zeitungen. Anschließend wird die Xinhua nun vollständig dem Staat untergeordnet und von ihm finanziert. Ab diesem Zeitpunkt ist sie für die Propaganda der KPCh/Regierung zuständig (als „Stimme“ der Regierung) und erhielt das alleinige Recht für die Berichterstattung über die offiziellen Aktivitäten der Parteimitglieder und politisch „sensible“ Themen. Eine einheitliche Berichterstattung wurde über die Zweigstellen in anderen Provinzen Chinas gewährleistet. Hinzukommend gab es damals noch sogenannte „Zwangsabonnements“, wodurch der Staat die Verbreitung seiner Zeitungen sicherte, diese wurden erst 2003 verboten.
1960/70 bekommt die Xinhua finanzielle Probleme, da die aufkommenden Parteiblätter, allen voran die People’s Daily, der größte Abonnement der Xinhua, beginnen, sich für nicht-politische Themenbereiche andere Nachrichtenquellen zu suchen. Seit den 1980er handelt sie profit-orientiert. Um zusätzliches Geld einzubringen übernahm sie Immobilienfirmen und Verlage und gründete einige Nachrichtenblätter.
In der Zeit von 1998 bis 2002 stieg die Zahl der Abonnenten von 3.400 bis auf 16.969 Zeitungen, 93% davon kommen aus China. Trotz allem ist die Xinhua immer noch auf finanzielle Unterstützung der Regierung angewiesen
Heutzutage steht neben der Informationsverbreitung, wichtige Meldungen der Agentur müssen von den chinesischen Medien übernommen werden, immer noch die alte Überwachungs- und Kontrollfunktion im Vordergrund. Reporter ohne Grenzen bezeichnet die Xinhua als „Kopf der Zensur und Desinformation“ seit der Gründung der Partei im Jahre 1949.
Ohne das Einverständnis der Regierung darf überhaupt nichts veröffentlicht werden und die Journalisten der Xinhua sind täglich einem immensen Druck ausgesetzt.
„Was der Partei missfällt, sie kritisiert oder auf eine schlechte Regierungsführung erschliessen lässt, wird gestrichen und diejenigen, die darüber geschrieben haben, bestraft.“ (Baumgartner, 2006).
Die Selbstzensur gilt jedoch als „stärkste Macht im chinesischen Zensurapparat“. Die allgegenwärtigen Verhaftungen von Journalisten, Redaktionsschließungen und Publikationsverbote sind eine effektive Abschreckung für alle Journalisten. Somit halten sie sich streng an die Liste mit den wöchentlichen (Tabu-)Themen, die an die Chefredakteure der Parteizeitungen geschickt wird. Sie wird täglich erneuert, damit die KPCh ihr selbst geschaffenes Erscheinungsbild wahren kann und kein Fehler an die Öffentlichkeit durchdringt (Wiedemeier, 2007).
Internetzensur
Täglich kontrollieren 30.000 – 50.000 Zensoren Seiten, Chatrooms und Blogs nach „verbotenen Inhalten“, sogar große Unternehmen wie Microsoft und Google beugen sich der chinesischen Regierung und dulden eine Zensur ihrer Internetseiten. Hier zeigt sich wieder der unbegrenzte Einfluss der KPCh, der auch vor dem Privatleben der Bevölkerung keinen Halt macht.
Es gab sogar schon Fälle, bei denen Internetbenutzer nur deshalb bestraft wurden, weil sie verbotene Websites aufgerufen hatten (BpB, 2009).
Der amtierende Premierminister Wen Jiabao drückt den Standpunkt der Regierung wie folgt aus:
Die vornehmste Aufgabe von Nachrichtenangeboten im Internet sei es, die öffentliche Meinung so „zu leiten“, dass dies dem „nationalen und öffentlichen Interesse“ entspräche.
„Webseiten sollten korrekte Informationen vermitteln, anstatt die Menschen in die Irre zu führen und negativ auf die soziale Ordnung einzuwirken.“ (BpB, 2009)
Seine Aussagen erinnern auffällig an Mao Zedongs (†1976) Vorstellungen von der Funktion der Presse, der Stärkung der sozialistischen Gesellschaft.
Das Internet wird in vielen Ländern als Freiheit angesehen, sich Informationen zu beschaffen und so sich eine eigene Meinung zu bilden. In der Volksrepublik China wird jedoch auch hierbei darauf geachtet, dass der Einfluss westlicher Kulturen und Ansichten nicht zu groß ist. Ansonsten könnte sich wohl möglich, dass das Volk gegen die Regierung erheben, wenn es erfährt, wie benachteiligt und eingeschränkt es eigentlich lebt, im Hinblick auf die Freiheit von uneingeschränkter Informationsbeschaffung durch die Medien.
Artikel der aktuellen Verfassung der Volksrepublik China vom 4.12.1982
Artikel 33, Absatz 3
„Der Staat respektiert und beschützt die Menschenrechte.“
(Durch den 25. Verfassungszusatz vom 14. März 2004 wurde dem Art. 33 folgender Absatz 3 eingefügt und der bisherige Abs. 3 wurde Abs. 4)
Artikel 35
„Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Freiheit der Rede, der Publikation, der Versammlung, der Vereinigung, der Durchführung von Straßenzügen und Demonstrationen“
Artikel 51
„Bürger der Volksrepublik China dürfen bei der Ausübung ihrer Freiheiten und Rechte die Interessen des Staates, der Gesellschaft und des Kollektivs nicht verletzen.“
Wenn also ein Chinese den Artikel 51 nicht einhält, werden ihm folglich alle Freiheiten des Artikel 35 verwehrt.
Somit wird dann auch der 3. Absatz des Artikel 33 lahm gelegt. Demzufolge gibt es in China Wege und Mittel, die Menschenrechte zunichte zu machen. Ob dies auch legal ist, lässt sich offenbar bestreiten.
Mao bezeichnete die Menschenrechte als zu bürgerlich und unpassend für den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft. Auch im modernen China gelten Menschenrechte als westliches Konzept und selbst die Regierung betont immer wieder, dass „westliche Werte auf die Bedingungen Chinas nicht angewandt werden können, ohne angepasst zu werden.“ (BpB, 2009)
Verletzung der Menschenrechte durch Pressezensur
Da zwei der Menschenrechte die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit sind, ist eine Pressezensur schon von vornherein widersprüchlich. In China ist es einem als Bürger nicht gestattet, seine eigene Meinung kund zu tun, solange sie der Einstellung der Regierung widerspricht oder etwa gegen sie gewendet ist. Dabei sollte doch in jedem Staat, der die Menschenrechte anerkennt, Meinungsfreiheit herrschen. Dies ist hier nicht der Fall.
Genauso ist es mit der Informationsbeschaffung. Jene kann nicht ungefiltert erfolgen, da der Staat es sich vorbehält, alle neuen Informationen und Nachrichten erst zu zensieren, bevor sie an die Öffentlichkeit gelangen. Das Volk kann sich also nur mit den Informationen weiterbilden, die für sie ausgewählt werden. Sie können nicht selber entscheiden, worüber sie sich näher aufklären möchten. Diese Möglichkeit ist in China durch die Pressezensur stark eingeschränkt.
Die Menschenrechte werden hier also eindeutig durch die Pressezensur verletzt, da grundlegende Menschenbedürfnisse nicht gewährleistet werden, die zum Beispiel in einer Demokratie ohne Pressezensur als normal und selbstverständlich gelten.
Quellenangaben
Baumgartner, Sarah: Direkte Zensur in China, Am Beispiel der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua, 1. Auflage, Universität Freiburg, 2006
Wiedemeier, Juliane: Presse in China und deren Entwicklung seit 1978, 1. Auflage, Freie Universität Berlin, 2007
Bundesagentur für politische Bildung: China verstehen lernen, Band 1: Bausteine eins bis sechs, 1. Auflage, Bonn, 2009
Abbildungen: www.wikipedia.org
Weitere Informationen
www.wikipedia.org, Wikipedia, Menschenrechte, aus dem Internet entnommen am 22.02.2010
www.wdr.de, WDR, Dossier Menschenrechte, Menschenrechte weltweit, aus dem Internet entnommen am 24.02.2010
Verfassung der Volksrepublik China
angenommen auf der 5. Tagung des V. Nationalen Volkskongresses am 4. Dezember 1982
geändert durch
1. und 2. Verfassungszusatz vom 12. April 1988 (1. Tagung des VII. Nationalen Volkskongresses),
3. bis 11. Verfassungszusatz vom 29. März 1993 (1. Tagung des VIII. Nationalen Volkskongresses),
12. bis 17. Verfassungszusatz vom 15. März 1999 (2. Tagung des IX. Nationalen Volkskongresses),
18. bis 31. Verfassungszusatz vom 14. März 2004 (2. Tagung des X. Nationalen Volkskongresses).
Ausgabe: Verfassung der Volksrepublik China, Verlag für fremdsprachige Literatur, Peking 1983
http://english.peopledaily.com.cn/constitution/constitution.html
http://www.chinapolitik.de (Prof. Sebastian Heilmann)