Die grundlegende Frage zur Beschreibung von Hochschulen und ihren Beziehungen zum Leitbild Nachhaltigkeit lautet: Was ist eine Hochschule?
Zur Beantwortung dieser Frage scheint es sinnvoll die gesetzlich festgelegten Aufgaben darzustellen und kritisch zu betrachten. Hierbei sollen zunächst nur diejenigen Hochschulen betrachtet werden, die dem Anwendungsbereich des deutschen Hochschulrahmengesetzes(HRG) zugeordnet werden. Darunter fallen „die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind. Dieses Gesetz betrifft, soweit dies in §70 bestimmt ist, auch die staatlich anerkannten Hochschulen.“ (§1 HRG)
Die Aufgaben dieser Hochschulen werden in §2 HRG genannt und durch das jeweilige Bundesland differenziert und einzelnen Hochschulen zugeordnet, wobei andere Aufgaben als jene, die in §2 HRG aufgeführt sind, von den Ländern nur dann an Hochschulen übertragen werden dürfen, „wenn sie mit den in Absatz 1 genannten Aufgaben zusammenhängen.“ Absatz 1 lautet: „Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Sie bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.“ Dieser Aufgabenbereich scheint wesentlich, um das Leitbild Nachhaltigkeit in den Kontext der Hochschulen einzugliedern. Darüber hinaus erscheinen die weiteren Aufgaben nicht als Hindernisse für die Implementation dieses Leitbildes. Sicherlich ist es zunächst notwendig als Gesetzgeber und als Hochschule aktiv dem Leitbild Nachhaltigkeit zu folgen und dieses zu kommunizieren, damit es in der Entwicklung von Strukturen und Prozessen Berücksichtigung findet. Die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste sollte also Kriterien folgen, die ganzheitliche Ansätze fördern. Diese Kriterien sind: Relevanz, Inter-, Multi- und Transdisziplinarität, Transparenz, Partizipation und Systemdenken sowie selbstverständlich die drei Kernaspekte des Sozialen, Ökologischen und Ökonomischen, erweitert durch das Kulturelle bzw. Zivilgesellschaftliche. Außerdem ist eine Verantwortlichkeit vonnöten, die in zeitlicher, räumlicher und gesellschaftlicher Dimension möglichst traditionelle Grenzen überschreitet. Des Weiteren müssen Hochschulen im Kontext der Rahmenbedingungen betrachtet werden, um sie adäquat zu beschreiben und zu beurteilen.
Der Status Quo ist relativ schwer definierbar, da sich die Hochschullandschaft in einem vielseitigen Wandel befindet.
Zum Einen findet eine relativ umfassende Ökonomisierung statt. Die Bedeutung von Drittmitteln (nicht staatliche Mittel) nimmt stark zu, was unter anderem an einer stetigen Senkung der direkten Staatlichen Finanzierung liegt. Drittmittelbedarf hat großen Einfluss auf Institute. Erstens orientieren sich Forschungsvorhaben zunehmend an Drittmittel versprechenden Kriterien, welche von Interessen in der Wirtschaft, in Ministerien und teilweise in Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen abhängen. Demnach ist die Freiheit in Forschung und Lehre eingeschränkt und Kriterien wie Relevanz bekommen einen neuen Charakter oder fallen unter den Tisch. Außerdem sind ökologische, soziale und kulturelle Kriterien gegenüber ökonomischen Kriterien tendenziell benachteiligt, da die finanziellen Mittel dahingehend ungleich verteilt sind. Zeitliche Verzögerungen oder inhaltliche Änderungen aufgrund unvorhersehbarer Entdeckungen im Forschungsprozess können bei festem Abgabetermin und mehr oder weniger vorgegebenem Ergebnis nur schwer berücksichtigt werden. Negative Folgen können dadurch unter anderem die Vernachlässigung von Grundlagenforschung und Theoriebildung sein. Zweitens orientieren sich Studiengänge zunehmend an der beruflichen Qualifikation, bzw. an den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Fragwürdig ist dies z.B. in Hinblick auf die Unbeständigkeit des Arbeitsmarktes. Die Motivation der Studienanfänger verändert sich nicht selten in eben diese Richtung unter Vernachlässigung der inhaltlichen Aspekte. Hier wirkt der gesellschaftliche Rahmen (u.a. wirkt eine Zeit der Orientierung oder ein Studiengangswechsel als Makel im Lebenslauf und bezüglich staatlicher Förderung) außerdem für einen wachsenden Druck ein Studium schnell und mit vermeintlich guten Perspektiven zu beginnen. Ebenfalls ist die zunehmende direkte Ausbildung von Personal für größere Unternehmen, nicht mehr nur in Kooperation, sondern in ganzen einzelnen Unternehmen zugeordneten und überwiegend von diesen finanzierten Studiengängen eine mögliche Bedrohung erstens der Unabhängigkeit und zweitens von nicht ökonomischen Kriterien im Studium.
Zum anderen sind Veränderungen der Organisation von Hochschulen zu verzeichnen. So scheint ein Trend in Richtung Top-Down-Struktur zu bestehen, was einerseits in gestärkten Kompetenzen des Präsidiums zum Ausdruck kommt, andererseits in dem Zustand der demokratischen Strukturen von der studentischen Selbstverwaltung bis hin zu den akademischen Senaten. Sicherlich ist gerade dieser Punkt auch davon abhängig wie es um das Engagement steht und liefert daher ein heterogenes Bild zwischen den verschiedenen Hochschulen, aber die Tendenz geht scheinbar dahin, dass sich weniger Personen mit weniger Zeit und Kraft in diese Strukturen einbringen. Gründe lassen sich dafür auch mehrere ausmachen. Ängste durch drohende Exmatrikulationen, schwindende Studienangebote und steigende finanzielle Belastungen, Resignation durch beobachtete Misserfolge und Sisyphusszenarien bei Partizipationsversuchen und zurückgehendes soziales Verantwortungsgefühl können bei den Studierenden z.B. aufgeführt werden. Immer höhere Belastungen durch hohe Lehransprüche und fehlende oder unbesetzte Stellen sowie komplexe, zahlreiche, teils plötzliche und oft schnelle Wandlungsprozesse an den Hochschulen reduzieren auch die Möglichkeiten von Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern sich an den verbleibenden demokratischen Prozessen zu beteiligen.
Ein alles begleitendes Element in der deutschen Hochschulentwicklung ist der so genannte Bologna-Prozess. Benannt nach dem Ort der Zusammenkunft von 29 Bildungsministern europäischer Länder, die am 19. Juni 1999 die so genannte Bologna-Deklaration unterzeichneten, steht dieser Prozess für eine gemeinsame Initiative der Teilnehmer zur Synchronisierung des europäischen Hochschulraumes. Die Ziele dieser Initiative lauten gemäß der zweiten Nachfolgekonferenz laut BMBF nunmehr:
- Die Förderung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene
- Einführung der Bachelor/Master-Studienstruktur
- Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene (Qualifikationsrahmen)
- Förderung der Mobilität
- Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS)
- Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen
- Beteiligung der Studierenden am Bologna-Prozess
- Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich
- Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums im globalen Maßstab
- Einbettung in das Konzept des lebenslangen Lernens
- Einbeziehung der Doktorandenausbildung in den Bologna-Prozess
Entscheidend für diesen Kontext ist die Frage, ob der Bologna-Prozess nachhaltig ist oder anders gesagt, ob das Leitbild Nachhaltigkeit im Bologna-Prozess verankert ist. Bei der Überprüfung der Rahmenbedingungen weckt schon der Umstand, dass das Leitbild Nachhaltigkeit „erst im Jahre 2005 im Bergen-Kommuniqué [3. Nachfolgekonferenz] Erwähnung“ findet berechtigte Zweifel daran, ob es überhaupt oder in angemessener Form integriert wurde (Vgl. Adomßent/Henze 2006). Bislang werden an deutschen Hochschulen vor allem die Bachelor/Master-Studienstrukturen und ECTS Leistungspunktesysteme eingeführt. Der Modulcharakter dieses Systems scheint zunächst geeignet flexibel auf die Vielfalt an Bildungsbedürfnissen zu reagieren und die angestrebte Austauschbarkeit der Teilleistungen zu Gunsten vielfältiger Migrationen von Studierenden zwischen europäischen Universitäten während des Studiums zu befördern, was im Sinne der Nachhaltigkeit gedeutet werden kann. Allerdings treten tatsächlich zahlreiche Probleme auf. So wurde die Einführung regelrecht vom Zaun gebrochen. Selten wurden Kapazitäten geschaffen, um wohldurchdachte Studiengänge zu konzipieren. Eher fand eine Art Wettlauf statt, wer möglichst schnell einen Bachelor vorweisen kann, konzipiert von oft überforderten kleinen Personenkreisen. Die Ergebnisse sind nicht selten unflexible, stark verschulte Studiengänge, die bei weniger oder gleichen Lehrkapazitäten mehr Lehrstunden erfordern und so unter anderem wenig Spielräume für frei gewählte Inhalte, kleine Lerngruppen und vielseitige Prüfungsformen bieten. Es resultiert daraus eine regelrechte Flut an leicht korrigierbaren Klausuren mit Input-Output-Charakter am Ende eines jeden Semesters. Es kann auch mit mehr Frontalunterricht gerechnet werden, da eine Fülle an Informationen innerhalb kürzester Zeit als vermittelt gelten soll. Kommunikationsfähigkeiten werden so nicht gefördert. Das Ideal einer Kritischen Wissenschaft lässt sich in solchen Strukturen wohl kaum vermitteln.
Zu begrüßen sind Ansätze zu Praxissemestern und General Studies, ob dadurch aber wegfallende Freiräume für Praktika und Eigeninitiativen z.B. in Ehrenämtern ausgeglichen werden darf hinterfragt werden. Die Vollendung der Qualifikation durch einen Master wird des Weiteren immer wieder als Qualitätsmerkmal dieses Systems für die Vergleichbarkeit mit Diplomstudiengängen angeführt, was wenig glaubhaft erscheint, wenn man die kalkulierten Masterquoten betrachtet. Diese liegen nämlich oft bei nur 20% oder 40% der Bachelorabsolventen. Hinzu kommt ein immenser Druck, der durch drohende Exmatrikulationen bei studientechnischen Ausrutschern und fehlende finanzielle Möglichkeiten auf den Studierenden lastet. Den Anforderungen an eine Hochschulbildung im Sinne der Nachhaltigkeit wird so sicherlich nicht entsprochen. Gerade Inhalte, welche Kriterien wie Komplexität und Interdisziplinarität gerecht werden, bedürfen zu ihrer Vermittlung großer Anstrengungen durch die Lehrenden und Freiraum bei der Erarbeitung durch die Lernenden. Beides scheint durch die derzeit geplanten Strukturen nicht gewährleistet zu sein. Hinzu kommt, dass von einem Akkreditierungsstau gesprochen wird. Das bedeutet nicht weniger, als dass die beantragten Bachelorstudiengänge nur schleppend oder nur unvollständig anerkannt werden, wodurch die schon im Studium befindlichen oder sich auf ein Studium vorbereitenden jungen Menschen nicht immer Rechts- und Planungssicherheit geboten bekommen. Die angekündigten Mastermodule sind sogar bislang oft nur wage, unfertige Konstrukte – also Zukunftsmusik, deren Klang noch ungewiss ist.
Ob der Bologna-Prozess ein geeignetes Mittel ist europäische Hochschulen weiterzuentwickeln bleibt fraglich. Andere Ansätze zur international koordinierten Hochschulentwicklung (wie die Magna Charta Universitatum – Bologna, 18. September 1988) haben andere Philosophien und lassen sich möglicher Weise besser mit dem Leitbild Nachhaltigkeit verbinden. Jedoch sollte ob der Dominanz der Bologna-Initiative versucht werden die positiven Ansätze zu betonen und das Leitbild Nachhaltigkeit nicht nur symbolisch, sondern tatsächlich zu integrieren. Dabei sollte auch vor einer kompletten Überarbeitung nicht zurückgeschreckt werden. Andernfalls, und im Falle eines Scheiterns dieses Versuches, sollten schnellst möglich neue Ansätze erwägt werden.
Resümierend lässt sich festhalten, dass Hochschulen durchaus offen sein sollten, für einen ständigen Entwicklungsprozess, und dass eine teilweise Synchronisierung, auch im Sinne der Nachhaltigkeit, Vorteile mit sich bringen kann. Aber gerade Institutionen mit so viel Innovationspotenzial und so viel angesammeltem Wissen sollten nicht mit Initiativen überrumpelt, sondern für diese gewonnen werden. Eine Betrachtung der Hochschulen bedarf darüber hinaus einer genauen Betrachtung der Rahmenbedingungen. Ansonsten könnten Entwicklungen fehl gedeutet werden. Hochschulen leisten wichtige Beiträge für die Gesellschaft und könnten sicherlich noch viel bessere Wirkung entfalten. Der derzeit an deutschen Hochschulen eingeschlagene Weg mitsamt den Rahmenbedingungen, wie z.B. Organisationsstrukturen und Finanzierungsmodellen, lässt allerdings daran zweifeln, ob mit Bedacht und einer ganzheitlichen Betrachtung an deren Entwicklung gearbeitet wird. Die oben angeführten Kriterien werden nicht ausreichend beachtet. Das Leitbild Nachhaltigkeit findet entgegen den vielseitigen Beteuerungen keinen Einzug in das deutsche Hochschulwesen, weder strukturell noch, bis auf wenige meist intrinsisch motivierte Beispiele, inhaltlich. Die Hochschulen und deren Umwelt sollten aber dringend das Leitbild der Nachhaltigkeit strukturell und inhaltlich adaptieren und nicht nur darüber sprechen, um den komplexen Herausforderungen und den limitierten Möglichkeiten zu entsprechen.
© Ole Hildebrandt, Hamburg – 30.01.2007
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Quellen
- Adomßent, Maik/Henze, Christa(2006): Der Bologna-Prozess und die UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung – Ein optimales Zeitfenster für den Fortschritt?, in: Ökologisches Wirtschaften (Heft 3/2006)
- Hochschulrahmengesetz (HRG)
- Homepage des BMBF