Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stieß in der Anhörung vom 21. Februar 2011 auf deutliche Kritik. Vor allem erlaubt die Regierung bei der Selbstanzeige weiter das Taktieren, weil frühere Selbstanzeigen auch jetzt nicht nachträglich vervollständigt werden müssen. So wirkt das Gesetz als Bestandsschutz für Steuerhinterzieher, belohnt im Nachhinein Unehrlichkeit und setzt falsche Anreize für die Übergangszeit. Darauf haben Sachverständige in der Anhörung hingewiesen. Die Bundesregierung muss deshalb eine Fristenlösung in das Gesetz aufnehmen. Nach Ablauf der Frist würde sich strafbar machen, wer danach noch einer unvollständigen Selbstanzeige überführt wird. Das ist gerecht, denn nur so wird klar, wer es mit seiner Rückkehr in die Steuerehrlichkeit wirklich ernst gemeint hat.
Beim Kampf gegen Geldwäsche hinkt Deutschland im internationalen Vergleich weit hinterher. Die Bundesregierung hat eine eigene Debatte zu diesem Thema offenbar vermeiden wollen und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dieses Thema nun nebenbei abhandelt. Doch dem Fiskus entgehen jährlich mindestens 50 Milliarden Euro, weil in Deutschland noch immer flächendeckend keine effektiven Strukturen gegen die Bekämpfung von Geldwäsche vorhanden sind. Daran trägt die Bundesregierung eine gehörige Teilschuld: Sie hat es versäumt, bei den Bundesländern auf eine Abschaffung der seit Jahren bekannten Mängel hinzuwirken und eine umfassende Strategie zur Bekämpfung der Geldwäsche vorzulegen. Ein Jahr nach Erscheinen der Mängelliste des Arbeitskreises Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (FATF) für Deutschland ist diese noch immer erst zu einem kleinen Teil abgearbeitet – das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ist nur ein weiterer Tropfen auf den heißen Stein.
Kleine Änderungen des Strafgesetzbuches und der Abgabenordnung sind noch kein Kampf gegen Schwarzgeld. Auch das haben die Ausführungen diverser Sachverständiger heute deutlich gemacht. Die Bundesregierung springt mit ihrem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz viel zu kurz – und es wird deutlich, dass Finanzminister Schäuble keine umfassende Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung verfolgt, sondern nur scheibchenweise das umsetzt, was ihm der BGH beziehungsweise die FATF ins Stammbuch schreiben. Es braucht eine deutliche Erhöhung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit bei Steuerhinterziehung und eine Strategie von Bund und Ländern gegen Geldwäsche.