2. Januar 2011 | Umwelt

Intelligente Regeln gegen Nanogefahren

von Redaktion.


Obwohl die Risiken nicht vollständig erforscht sind, kommen Nanotechnologien in der industriellen Produktion immer stärker zum Einsatz. Nun fordern 46 Nichtregierungsorganisationen die EU-Kommission auf, die Verwendung von „Nanomaterialien“ stärker und umfassend zu regeln.

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Globales NGO-Bündnis fordert intelligente Regelung für Nanotechnologien 46 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus Europa, den USA, Südamerika und Asien haben die EU-Kommission aufgefordert, eine kluge rechtliche Definition von „Nanomaterialien“ vorzulegen. Das biete letztlich die Grundlage, um Umwelt und menschliche Gesundheit adäquat zu schützen.

Damit beteiligen sich die Organisationen – darunter das Europäische Umweltbüro (EEB), der BUND und der Deutsche Naturschutzring – an einer öffentlichen Konsultation der EU-Kommission. Nanomaterialien sind bereits heute in vielen Alltagsprodukten auf dem Markt vorhanden, doch rechtliche Regelungen fehlen, obwohl es aus Sicht der Umweltverbände keine ausreichenden Risikoabschätzungen gibt. Zudem mehrten sich Hinweise, dass Nanopartikel Gesundheitsprobleme verursachen können. Ihre Reaktion in und mit der natürlichen Umwelt sind weitgehend unbekannt.

Die NGOs fordern eine breite und am Vorsorgeprinzip orientierte Definition. Sollte die rechtliche Definition zu eng ausfallen und nicht alle Materialien miteinbeziehen, könnten alle Folgeregelungen davon betroffen sein. Außerdem müsse die Definition schnellstens daraufhin überprüft werden, ob sie alle Materialien, die bereits negativ aufgefallen sind, mit einschließen. Es gebe zudem keine wissenschaftliche Basis, die Reichweite dessen, was Nanomaterialien sind, auf eine Größe bis 100 Nanometer zu beschränken. Die Verbände empfehlen eine möglichst breite Größenzuordnung (z.B. 0,3 bis 300 nm²).

Auch größere Partikel sowie „zusammengeballte“ Agglomerate können Nanoeigenschaften beziehungsweise reaktive Partikel an der Oberfläche aufweisen.

Dokument: www.eeb.org

Featured Image: Wikipedia



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